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  Snow-Speedhill  » Ausschreibung

1. Grundlagen der Veranstaltung
Das BABOONS Snow-Speedhill wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben: Das BABOONS Snow-Speedhill ist ein lizenzfreies Sprintrennen, das auf einer präparierten Skipiste ausgetragen werden. Zugelassen sind Enduromaschinen, die den unten aufgeführten technischen Richtlinien entsprechen. Die Fahrer müssen volljährig sein.

2.Veranstalter
BABOONS GmbH
Treuchtlingerstr. 33
91781 Weissenburg
e-Mail:   info@baboons.de
Internet: www.baboons.de

3. Anmeldung
Um beim BABOONS Snow-Speedhill starten zu können, muss man das Bewerbungsformular, das auf dieser Homepage unter Bewerbung online ist, vollständig ausgefüllt bis 15. Februar 2007 absenden. Es werden 60 Startplätze vergeben. Bei mehr als 60 Anmeldungen entscheidet das Los. Alle betreffenden Fahrer erhalten nach Nennungsschluss auf die angegebene e-Mail-Adresse eine Bestätigung mit allen Informationen und der Bankverbindung. Nach Überweisung der Startgebühr sind sie dann startberechtigt.

Kosten der Teilnahme:  69,- Euro

5. Klassen und Wertung
Beim BABOONS Snows Speedhill gibt es keine Klasseneinteilung, weder nach Hubraum, noch nach Leistung. Die Wertung erfolgt im Ausscheidungsverfahren, das wie folgt aufgebaut ist:

  • Qualifying: 12 Runs a 5 Fahrer
    Die jeweils drei schnellsten pro Run kommen in das
  • Silver-Final: 9 Runs a 4 Fahrer im 7-Minuten-Intervall
    Die jeweils zwei schnellsten pro Run kommen in das
  • Gold-Final: 6 Runs a 3 Fahrer im 5-Minuten-Intervall
    Die jeweiligen Sieger pro Run kommen in das
  • Snow Speed Hill King  (Finale): 1 Run mit 6 Fahrern
    Die Reihenfolge des Zieleinlaufes beim Finale entscheidet über die Plätze 1 bis 6 in der Gesamtwertung. Alle Starter des Gold Finals bekommen einen Pokal.


6. Technische Bestimmungen
Motorräder und Abnahme: Es sind nur zulassungsfähige Maschinen erlaubt! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 94 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Die Reifenwahl ist freigestellt. Es dürfen jedoch nur handelsübliche Reifen gefahren werden. Keine Spikes, keine Ketten oder ähnliche Hilfsmittel und keine Paddle Tires. Es wird grobstollige Motocross-Bereifung dringend empfohlen.
Beleuchtung oder andere Anbauten sind nicht notwendig. Der Veranstalter behält sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln von der Veranstaltung auszuschließen. Jeder Fahrer darf nur eine Maschine zur technischen Abnahme bringen und nur mit einer Maschine an den Start gehen. Ein Maschinenwechsel während des Rennens ist nicht erlaubt!
Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden, und der Motor ist dabei abzustellen. Die Startnummern sind im Nenngeld enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden!

7. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung sowie einen geeigneten Schutzhelm in einwandfreiem Zustand zu tragen.

8. Start und Rennablauf
Die Fahrer werden jeweils in 5er-, 4er-, 3er- und 6er-Gruppen mittels Flaggensignal gestartet. Bei Frühstart eines Fahrers wird dieser aus der Wertung genommen. Nach dem Abwinken im Zielbereich müssen die Fahrer unverzüglich auf einem extra dafür ausgesteckten Korridor wieder zurück zum Startbereich fahren. Auf dem Rückweg gilt Überholverbot!

Flaggensignale:
Gelb: Gefahr auf der Strecke/langsam und auf Sicht fahren
Gelb geschwenkt: Überholverbot, Hindernis auf der Strecke, langsam fahren
Rot: Rennabbruch
S/W kariert: (gehoben) bereitmachen zum Start; (nach unten geschwenkt) Start,
(geschwenkt)Zieleinlauf/Rennende

9. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Servicearbeiten im Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste Unterlage zu verwenden. Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Ein Missachten von Umweltschutzbestimmungen kann zur Disqualifikation führen.

10. Datenschutz
Die Teilnehmer am BABOONS Snow-Speedhill erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und Berichterstattung gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden.

11. Sicherheitshinweis
Motorsport birgt Gefahren! Die Veranstaltung "BABOONS Snow-Speedhill" ist über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung versichert. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die das Sonderrisiko Motorsport beinhaltet!

12. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden. Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/Einschreibung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
- dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern,
- den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
- dem Promoter der Serie.

Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Bewerbung an BABOONS allen Beteiligten gegenüber wirksam.


BABOONS GmbH, Weißenburg, 5. Januar 2007

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