1. Grundlagen der
Veranstaltung
Das BABOONS Snow-Speedhill wird nach folgenden Richtlinien ausgeschrieben: Das
BABOONS Snow-Speedhill ist ein lizenzfreies Sprintrennen, das auf einer
präparierten Skipiste ausgetragen werden. Zugelassen sind Enduromaschinen,
die den unten aufgeführten technischen Richtlinien entsprechen. Die Fahrer
müssen volljährig sein.
2.Veranstalter
BABOONS GmbH
Treuchtlingerstr. 33
91781 Weissenburg
e-Mail: info@baboons.de
Internet: www.baboons.de
3. Anmeldung
Um beim BABOONS Snow-Speedhill starten zu können, muss man das
Bewerbungsformular, das auf dieser Homepage unter Bewerbung online ist,
vollständig ausgefüllt bis 15. Februar 2007 absenden. Es werden 60 Startplätze
vergeben. Bei mehr als 60 Anmeldungen entscheidet das Los. Alle betreffenden
Fahrer erhalten nach Nennungsschluss auf die angegebene e-Mail-Adresse eine
Bestätigung mit allen Informationen
und der Bankverbindung. Nach Überweisung der Startgebühr sind sie dann
startberechtigt.
Kosten der Teilnahme: 69,- Euro
5. Klassen und Wertung
Beim BABOONS Snows Speedhill gibt es keine Klasseneinteilung, weder nach
Hubraum, noch nach Leistung. Die Wertung erfolgt im Ausscheidungsverfahren, das
wie folgt aufgebaut ist:
- Qualifying: 12 Runs
a 5 Fahrer
Die jeweils drei schnellsten pro Run kommen in das
- Silver-Final: 9 Runs
a 4 Fahrer im 7-Minuten-Intervall
Die jeweils zwei schnellsten pro Run kommen in das
- Gold-Final: 6 Runs a
3 Fahrer im 5-Minuten-Intervall
Die jeweiligen Sieger pro Run kommen in das
- Snow Speed Hill King
(Finale): 1 Run mit 6 Fahrern
Die Reihenfolge des Zieleinlaufes beim Finale entscheidet über die Plätze
1 bis 6 in der Gesamtwertung. Alle Starter des Gold Finals bekommen einen
Pokal.
6. Technische Bestimmungen
Motorräder und Abnahme: Es sind nur zulassungsfähige Maschinen
erlaubt! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und
dürfen 94 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Die
Reifenwahl ist freigestellt. Es dürfen jedoch nur handelsübliche Reifen
gefahren werden. Keine Spikes, keine Ketten oder ähnliche Hilfsmittel und
keine Paddle Tires. Es wird grobstollige Motocross-Bereifung dringend
empfohlen.
Beleuchtung oder andere Anbauten sind nicht notwendig. Der Veranstalter behält
sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln von der Veranstaltung
auszuschließen. Jeder Fahrer darf nur eine Maschine zur technischen Abnahme
bringen und nur mit einer Maschine an den Start gehen. Ein Maschinenwechsel
während des Rennens ist nicht erlaubt!
Zum Tanken ist eine benzinfeste Unterlage von ausreichender Größe zu verwenden,
und der Motor ist dabei abzustellen. Die Startnummern sind im Nenngeld
enthalten und werden vom Veranstalter ausgegeben. Sie müssen deutlich sichtbar
angebracht werden. Es müssen die ausgegebenen Startnummern verwendet werden!
7. Schutzkleidung/Helm
Die Teilnehmer sind verpflichtet, geeignete Schutzkleidung sowie einen
geeigneten Schutzhelm in einwandfreiem Zustand zu tragen.
8. Start und Rennablauf
Die Fahrer werden jeweils in 5er-, 4er-, 3er- und 6er-Gruppen mittels
Flaggensignal gestartet. Bei Frühstart eines Fahrers wird dieser aus der
Wertung genommen. Nach dem Abwinken im Zielbereich müssen die Fahrer
unverzüglich auf einem extra dafür ausgesteckten Korridor wieder zurück zum
Startbereich fahren. Auf dem Rückweg gilt Überholverbot!
Flaggensignale:
Gelb: Gefahr auf der Strecke/langsam und auf Sicht fahren
Gelb geschwenkt: Überholverbot, Hindernis auf der Strecke, langsam
fahren
Rot: Rennabbruch
S/W kariert: (gehoben) bereitmachen zum Start; (nach unten geschwenkt)
Start,
(geschwenkt)Zieleinlauf/Rennende
9. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er sein Umfeld und die Umwelt
nicht unnötig belästigt oder belastet. Im Fahrerlager darf grundsätzlich nur im
Schritttempo gefahren werden, und es dürfen nur notwendige Fahrten durchgeführt
werden (z. B. zur Abnahme oder zum Vorstart). Bei Servicearbeiten im
Fahrerlager, bei denen Sprit oder Öl austreten kann, ist eine benzinfeste
Unterlage zu verwenden. Entstandener Müll ist grundsätzlich von den Teilnehmern
wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Ein Missachten von
Umweltschutzbestimmungen kann zur Disqualifikation führen.
10. Datenschutz
Die Teilnehmer am BABOONS Snow-Speedhill erklären sich damit einverstanden,
dass ihre Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltungen, Auswertung und
Berichterstattung gespeichert, weitergegeben und veröffentlicht werden.
11. Sicherheitshinweis
Motorsport birgt Gefahren! Die Veranstaltung "BABOONS Snow-Speedhill"
ist über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung versichert. Es wird allen
Teilnehmern empfohlen, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die
das Sonderrisiko Motorsport beinhaltet!
12. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Alle Teilnehmer nehmen ausschließlich auf eigene Gefahr an der Veranstaltung
teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für
alle von ihrem oder von dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden.
Soweit der Fahrer nicht selbst Eigentümer und Halter des von ihm benutzten
Motorrades ist, stellt er alle an der Durchführung der Veranstaltung
beteiligten Personen auch von jeglichen Ansprüchen des Eigentümers/Halters
frei. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung/Einschreibung für alle
im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf
jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegenüber allen an der
Durchführung der Veranstaltung Beteiligten, insbesondere gegenüber
- dem Veranstalter, dessen Beauftragten und Helfern,
- den/die Eigentümer des für die Veranstaltung genutzten Grundstücks sowie der
baulichen Anlagen und Einrichtungen, gegen den Betreiber der für die
Veranstaltung genutzten Strecke und dessen/deren Beauftragte und Helfer
- dem Promoter der Serie.
Diese Vereinbarung wird mit Absendung der Bewerbung an BABOONS allen
Beteiligten gegenüber wirksam.
BABOONS GmbH, Weißenburg, 5. Januar 2007